Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

KFZ-Versicherung darf Schaden eigenständig regulieren

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Regulierung eines Versicherungsschadens nicht mit ihrem Versicherungsnehmer abstimmen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war der Versicherungsnehmer der Ansicht, dass ein Kratzer am Fahrzeug des Geschädigten nicht von ihm stammen würde. Entgegen dieser Auffassung erstattete seine Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden, weshalb der Versicherungsnehmer in der Folge höhere Prämien zahlen musste. Damit nicht einverstanden klagte dieser gegen seine Versicherung.

Bei dem vorliegenden Auffahrunfall befanden sich an beiden PKWs Kratzer in gleicher Höhe. In einem solchen Fall ist es aus Versicherungssicht nicht unangemessen, den entstanden Schaden auch ohne Prozess oder teuere Sachverständigengutachten zu regulieren, weshalb dem Begehren des Versicherungsnehmers nicht zu folgen war.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 333 C 4271 12 vom 04.09.2012
Normen: AVB
[bns]
 
Bauvertraege Geesthacht, Anwalt nahe Pinneberg, Gewerbliches Grossbauvorhaben Wedel, Anwalt Baurecht Hamburg, Kanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Bauanwalt nahe Glinde, Planervertraege Finkenwerder, Anwaltskanzlei Hamburg, Projektcontrolling Hamburg