Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Flughafenkontrolle haftet nicht für teure Uhr

Legt ein Flugreisender im Rahmen einer Sicherheitskontrolle einen Gegenstand ab und verschwindet dieser im Rahmen der Kontrolle kann er keinen Schadensersatz erwarten.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt legte ein Urlauber seine teure Uhr zwecks Durchleuchtung auf ein Förderband. Als er die Uhr wieder an sich nehmen wollte war sie verschwunden. Der Passagier verlangte Schadensersatz, scheiterte mit seinem Anliegen jedoch vor Gericht.

Das Sicherheitspersonal hätte bei der Durchleuchtung seine Verkehrssicherheits- und Obliegenheitspflichten nicht verletzt. Bei einer Durchleuchtung würde das Personal die abgelegten Sachen nicht in Besitz nehmen, was aber die Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch wäre.

Das Gericht betonte, dass es vielmehr die Pflicht des Passagiers ist sein Eigentum während der Sicherheitskontrolle im Auge zu behalten.
 
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG F 1 U 260 10 vom 07.07.2011
Normen: § 5 I LuftSiG, 688, 839 BGB, Art.34 GG
[bns]
 
Rechtsanwalt Baurecht nahe Wedel, Projektcontrolling nahe Quickborn, Juristische Baubetreuung nahe Quickborn, Architektenrecht nahe Schenefeld, Bauspezifische Werkvertraege Hamburg, Bauanwalt nahe Pinneberg, Anwalt Baurecht Finkenwerder, Gewerbliches Grossbauvorhaben Geesthacht, Kanzlei nahe Schenefeld, Bauvertraege Glinde