Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Kein mobiles Sauerstoffgerät für uneinsichtige Raucher

Wer trotz Lungenerkrankung und eines zu geringen Sauerstoffgehalts im Blut weiter raucht, hat gegen die Versicherung keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für ein mobiles Flüssigsauerstoffsystem.


Bereits mit einem nicht mobilen Sauerstoffkonzentrator ausgestattet, nutzte der erkrankte Raucher diesen nur unregelmäßig. Seine Krankenkasse war nur dann bereit ihm ein mobiles Gerät zur Verfügung zu stellen, wenn er das Rauchen einstellen und das bereits vorhandene Gerät regelmäßig nutzen würde, dieses dann aber nicht die gewünschte Sauerstoffsättigung herbeiführen würde. Vor diesem Hintergrund begehrte er vorläufigen Rechtsschutz. Vergeblich, wie das Gericht entschied.

Dem Raucher ist demnach ein Abwarten auf eine Entscheidung in der Hauptverhandlung zumutbar, zumal er zunächst das bereits vorhandene Gerät nutzen kann. Aufgrund einer möglichen Explosionsgefahr bei einer Kombination des mobilen Gerätes und dem Gebrauch einer offenen Flamme zum Entzünden der Zigarette ist eine Eignung eines mobilen Gerätes ebenfalls abzulehnen.
 
Sozialgericht Heilbronn, Urteil SG HN S 9 KR 4030 13 ER vom 03.12.2013
[bns]
 
Rechtsanwalt nahe Stade, Kanzlei Hamburg, Anwalt nahe Schenefeld, Rechtsanwalt Baurecht nahe Norderstedt, Anwaelte nahe Quickborn, Bauanwalt nahe Reinbek, Gewerbliches Grossbauvorhaben Hamburg, Bauvertraege Pinneberg, Planervertraege Glinde, Anwaltskanzlei Hamburg