Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Lange Standzeit ist kein Sachmangel

Auch bei einer mehr als zwölfmonatigen Standzeit eines PKW zwischen Herstellung und Erstzulassung liegt kein Sachmangel vor.

Hier lagen zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung des Fahrzeugs fast neunzehn Monate, was dem Käufer erst nachdem er das Fahrzeug gebraucht gekauft hatte, bekannt wurde. Er trat dann vom Kaufvertrag zurück und verlangte vom Verkäufer die Erstattung des Kaufpreises. Nachdem die Klage vor dem Landgericht Erfolg hatte, führte sie nun abschließend nicht zum Ziel. Der BGH entschied, dass der Verkäufer keine Hinweispflicht bezüglich der langen Standzeit hatte. Wegen dieser seien in der Folge auch keine Mängel aufgetreten. Der Käufer habe die Umstände erkennen müssen und habe mit dem Kauf des Fahrzeugs als gebraucht auch die lange Standzeit akzeptiert.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 191 15 vom 29.06.2016
Normen: §§ 433, 434 BGB
[bns]
 
Anwalt nahe Wedel, Bauanwalt Hamburg, Anwalt Baurecht nahe Quickborn, Planervertraege Hamburg, Bauspezifische Werkvertraege Quickborn, Bauvertraege Norderstedt, Anwaltskanzlei nahe Glinde, Juristische Baubetreuung nahe Reinbek, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Rechtsanwalt nahe Glinde