Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit werden zwei Gutachten benötigt.

Die bloße Selbsteinschätzung ist nicht ausreichend.

Gemäß § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) müssen die zwei unabhängigen Gutachten belegen, dass die Person seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren transsexuellen Vorstellungen entsprechend zu leben und sich dieses Zugehörigkeitsempfinden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird. Das OLG Hamm kam zu der Überzeugung, dass diese Regelung verfassungskonform und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Die Begutachtung sei den betroffenen Personen nicht unzumutbar.
 
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 15 W 2 17 vom 22.02.2017
Normen: §1 Abs. 1, § 4 Abs. 3 TSG
[bns]
 
Anwaelte nahe Buchholz in der Nordheide, Anwalt Hamburg, Projektcontrolling nahe Schenefeld, Juristische Baubetreuung nahe Norderstedt, Anwaltskanzlei Hamburg, Gewerbliches Grossbauvorhaben Norderstedt, Kanzlei nahe Schenefeld, Rechtsanwalt Baurecht nahe Buchholz in der Nordheide, Bauspezifische Werkvertraege Schenefeld, Kanzlei Hamburg