Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Bank darf kein Scheingebot abgeben

Gibt die Gläubigerbank im ersten Termin einer Zwangsversteigerung gezielt ein Gebot ohne echten Erwerbswillen ab, liegt ein unwirksames und zurückzuweisendes Scheingebot vor.

Gebote, die im ersten Versteigerungstermin unter der Hälfte des Grundstückswertes liegen, können zumindest dann als unwirksam zurückgewiesen werden, wenn sie von einem Gläubigervertreter stammen. Der Bundesgerichtshof schließt in solchen Fällen nicht aus, dass die Abgabe eines solchen Gebots allein taktische Wirkung haben soll, indem für die anschließenden Versteigerungstermine die gesetzlichen Grenzen für den Zuschlag entfallen.

Indiz für eine solche Vorgehensweise kann nach der Urteilsbegründung das Verhalten eines Gläubigervertreters sein, der lediglich im ersten Versteigerungstermin ein zu niedriges Gebot abgibt, in allen darauf folgenden Terminen dagegen passiv bleibt. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob der Gläubiger lediglich die Voraussetzungen dafür schaffen wollte, dass in den Anschlussterminen für die Versteigerung der Zuschlag auch für weniger als 50 % des Grundstückswertes oder weniger als 70 % bei Einspruch des Eigentümers erteilt werden kann.

 
[mmk]
 
Bauvertraege Pinneberg, Anwaltskanzlei Hamburg, Juristische Baubetreuung Hamburg, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg, Architektenrecht nahe Schenefeld, Rechtsanwalt Finkenwerder, Anwalt nahe Pinneberg, Anwaelte Finkenwerder, Kanzlei nahe Stade, Planervertraege Wedel